Ein konjunktureller Aufschwung ist frühestens 2025 in Sicht. Dies sorgt für eine weiterhin fehlende Planungssicherheit für Unternehmer. Um dieser Unsicherheit entgegenzuwirken, bringt das Wachstumschancengesetz wichtige Veränderungen mit sich. Es soll die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern und die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Insgesamt umfasst das Gesetz Steuerentlastungen und weitere Maßnahmen im Wert von 3,2 Milliarden Euro.
Diese Neuerungen sind entscheidend, um den Mittelstand in den kommenden Jahren zu unterstützen und ihm die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um erfolgreich zu wachsen und sich zu entwickeln. Unternehmer sollten sich jetzt mit den Details des Wachstumschancengesetzes vertraut machen, um die Möglichkeiten bestmöglich zu nutzen und sich auf den bevorstehenden wirtschaftlichen Aufschwung vorzubereiten.
Börsenboom vs. Wirtschaftsstagnation: Was läuft hier schief?
Die Entwicklung des Deutschen Aktienindex (DAX) steht in scharfem Kontrast zu den Konjunkturprognosen führender Wirtschaftsforschungsinstitute. Während der DAX seit Monaten nur eine Richtung kennt - aufwärts, von 14.688 Punkten Ende Oktober 2023 auf aktuell 18.774 Punkte- prognostizieren die Ökonomen in ihrem Frühjahrsgutachten der Wirtschaft ein Nullwachstum. Sie erwarten lediglich ein sehr geringes Wachstum von 0,1 % - 0,3 %, obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leicht verbessern. Die Inflation stabilisiert sich bei 2,2 %, was sogar Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) in Aussicht stellt. Der Arbeitsmarkt bleibt robust, und der private Konsum ist stabil. Doch die Höchststände des DAX verdanken die Unternehmen nicht ihrem heimischen Geschäft, sondern ihren internationalen Aktivitäten.
Reformen jetzt: Ein Hoffnungsschimmer für 2025?
Die anhaltende Unsicherheit über die Wirtschaftspolitik belastet die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Vielen fehlt ein verlässlicher Rahmen und damit die notwendige Planungssicherheit. Ein kleiner Schritt in diese Richtung ist das Wachstumschancengesetz, das am 27. März im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Nach monatelangen Diskussionen im Bundesrat soll das Gesetz mit milliardenschweren Steuerentlastungen die deutsche Wirtschaft ankurbeln und die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Insgesamt verzichtet der Staat zugunsten der Konjunktur auf 3,2 Milliarden EUR. Das ist deutlich weniger als die ursprünglich geplanten 6,3 Milliarden EUR, da der Regierungsentwurf mehrfach angepasst werden musste. Unter anderem wurde die ursprünglich vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen. Dennoch bewerten Unternehmerverbände den Kompromiss positiv. "Die Wirtschaft braucht zumindest dieses Minimalergebnis", kommentierte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Die stärkere steuerliche Förderung von Forschungsausgaben und die Einführung der degressiven Abschreibung setzen zumindest kleine zusätzliche Investitionsanreize.
Die fünf wichtigsten Änderungen für Unternehmer
1. Verlustverrechnung verbessert die Liquidität
Unternehmen können Verluste, die sie in einem Steuerjahr machen, in die folgenden Jahre übertragen und steuerlich geltend machen. Bisher war dieser Verlustvortrag auf eine Million EUR begrenzt, von denen maximal 60,0 % verrechnet werden durften. Für die kommenden vier Jahre bis 2027 steigt dieser Anteil auf 70,0%. Das verschafft besonders jenen Unternehmen Spielräume, die noch Verluste aus der Corona-Zeit oder der anschließenden Energiekrise in ihren Büchern haben.
2. Degressive Abschreibung fördert Investitionen
Schon während der Corona-Pandemie erlaubte das Finanzministerium eine degressive Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Dabei berechnet sich der Abschreibungsbetrag immer als Prozentsatz vom Restwert. Dieses Verfahren hat gegenüber der linearen Abschreibung - bei der jährlich die gleiche Summe abgezogen wird - den Vorteil, dass die Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren der Nutzung deutlich höher sind und die Steuerlast somit stärker reduziert wird. Die Regierung will so Investitionen von Unternehmen fördern. Für Anschaffungen im Zeitraum vom 31. März 2024 bis zum 1. Januar 2025 dürfen maximal 20,0 % des Kaufpreises und höchstens das Zweifache des linearen Abschreibungsbetrags angesetzt werden.
3. Höhere Forschungszulage für Innovationen
Einen großen Teil der 3,2 Milliarden EUR hat die Regierung für die Förderung von Innovationen verplant. Mit der sogenannten Forschungszulage unterstützt sie bisher Personalkosten in Innovationsvorhaben von mittelständischen Unternehmen. Während der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage von zwei auf vier Millionen EUR angehoben. Für Aufwendungen nach dem 27. März 2024 gilt nun eine Höchstgrenze von zehn Millionen EUR. Darüber hinaus sind nicht mehr nur Personalkosten förderfähig, sondern auch ein Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, etwa Maschinen, Einrichtungsgegenstände oder Laborausstattung.
4. Vergünstigte Dienstwagensteuer für E-Autos
Um die Verbreitung von E-Autos zu fördern, profitieren Fahrer von Firmenwagen mit Elektroantrieb von einer Sonderregelung bei der Besteuerung der privaten Nutzung. Bisher mussten Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von weniger als 60.000 Euro nur 0,25 Prozent - statt der üblichen 1 ,0 % bei Verbrennern - des geldwerten Vorteils versteuern. Diese Schwelle wird auf 70.000 Euro angehoben, gültig für alle Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft wurden, um die Nachfrage nach E-Autos zu steigern und emissionsfreie Mobilität zu fördern.
5. Höhere Umsatzgrenze zur Bilanzierungspflicht
Wer ein Unternehmen führt, muss über seine Geschäfte Buch führen, sodass sich "ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens" verschaffen kann, so das Handelsgesetzbuch. Bisher waren gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte von dieser Pflicht ausgenommen, wenn sie in einem Jahr weniger als 600.000 EUR umsetzten oder weniger als 60.000 EUR Gewinn machten. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, steigen diese Grenzen auf 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn.
Mit diesen Änderungen stehen Ihnen als Unternehmer wichtige neue Werkzeuge zur Verfügung, um den Herausforderungen der nächsten Jahre erfolgreich zu begegnen. Die Zeit und die Bedingungen ändern sich schnell, und es ist wichtig, flexibel hierauf zu reagieren. Für maßgeschneiderte Lösungen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin. Lassen Sie uns gemeinsam Strategien entwickeln, um Ihre Investitionen auch in unsicheren Zeiten erfolgreich zu gestalten.
Ihr Michael Köhler
Geschäftsführer