Föderungen für neue Fenster: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität. Davon profitieren Sie als Hausbesitzer oder auch Mieter und können für einen Fenstertausch oder eine weitere Sanierung in Ihrem Wohnhaus eine staatliche Förderung erhalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang der sogenannte Sanierungscheck: Dank diesem werden thermische Sanierungen im privaten Bereich für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, gefördert.
Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen, ebenso wie Einzelbauteilsanierungen. Je nach Art der Sanierung beträgt die Förderung zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro. Wird ein Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, kann sogar ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 30 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Warum sollten Sie die Förderung für sich in Anspruch nehmen? Der Einbau neuer Fenster ist im ersten Augenblick eine recht hohe Ausgabe, die sich allerdings schon nach kurzer Zeit amortisiert. Nicht nur, dass Sie einen Großteil an Heizkosten sparen. Auch bekommen Sie einen Teil der Ausgaben durch die staatliche Förderung erstattet. Informieren Sie sich daher auf jeden Fall vor dem Einbau der Fenster darüber, welche Förderung Ihnen zusteht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten? Damit man von einer staatlichen Förderung für neue Fenster profitiert, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Wenn man eine Förderung für sich beanspruchen möchte, muss die Sanierung mindestens 1.000 Euro kosten. Förderfähig sind nicht nur Fenster, sondern auch folgende Bauelemente wie Sonnenschutz wie Rollläden oder Markisen, Haustüren, Solaranlagen, Heizungen, Außenwände, Kellerdecken und Dächer mit und ohne Dämmung.
Neben der Untergrenze von 1.000 Euro gibt es allerdings auch eine Obergrenze: Diese liegt bei Mietern bei maximal 23.000 Euro. Ist man Hausbesitzer, darf die Förderung 750 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten. Man muss einen einen Förderantrag einreichen, ehe die Baumaßnahmen beginnen. Ist die Baumaßnahme dann beendet und hat man alle Rechnungen beisammen, kann man um Unterstützung ansuchen. Auf folgende Fragen sollte man vorbereitet sein:
- Wie erfolgte die Sanierung genau?
- Haben Sie eine Finanzierung in Anspruch genommen und wenn ja, welche?
- Wie groß ist Ihr Haus und wie viele Personen leben dort?
- Sind Sie als Privatperson Förderungswerber?
Um einen Zuschuss zu erhalten, muss man alle Rechnungen und weitere Zahlungsbelege vorlegen können. Fenster Schmidinger in Gramastetten unterstützt Personen aus dem Großraum Linz, die Interesse an einer thermischen Sanierung (Fenstertausch etc.) haben. Über die Webseite von Fenster Schmidinger kann man einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.